Staufahrten in Frankreich
Service
Frankreich: Mit dem Motorrad durch den Stau
Biker in Frankreich dürfen ab sofort bei mehreren Fahrspuren je Richtung und geteilter Fahrbahn stehende Autos überholen.
Motorradfahrer und -fahrerinnen schlängeln sich gerne bei Stau auf Autobahnen an den stehenden Autos vorbei. Das ist in Deutschland verboten. In Frankreich wurde es jetzt legalisiert – unter bestimmten Voraussetzungen.
Erlaubt auf Straßen mit mehreren Fahrspuren je Richtung und geteilter Fahrbahn Durchschlängeln mit max. 30 bzw. 50 km/h
Strafen für Motorrad-Staudurchfahren in Deutschland
Anders als in Deutschland dürfen Motorrad- und Motorroller in Frankreich auf Autobahnen mit mindestens zwei Fahrstreifen pro Richtung, bei der beide Fahrtrichtungen baulich getrennt sind, die stockenden Autoschlangen überholen. Was jahrelang In 21 Departements einschließlich des Großraums Paris erprobt wurde, mündete in einem Gesetz, das das Durchschlängeln durch den Stau seit 11. Januar 2025 erlaubt.
Sich bei Stau oder stockendem Verkehr zwischen den Autokolonnen durchzuschlängeln, ist unter folgenden Bedingungen erlaubt:
Berechtigt sind nur motorisierte Zwei- und Dreiräder mit einer maximalen Breite von einem Meter.
Freie Fahrt haben Bikerinnen und Biker nur auf Autobahnen und (Schnell-)Straßen mit mindestens zwei Fahrbahnen in jede Richtung, die durch einen Mittelstreifen getrennt sind und auf denen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit zwischen 70 und 130 km/h gilt.
Durchschlängeln ist erst dann erlaubt, wenn sich auf allen Fahrspuren in ununterbrochener Linie Stau gebildet hat.
Durchschlängeln ist auf zweispurigen Fahrbahnen nur zwischen den beiden Fahrspuren erlaubt, bei mehrspurigen zwischen den beiden am weitesten links gelegenen.
Bei stehendem Verkehr (auch wenn das nur eine Spur betrifft) beträgt die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h. Wenn der übrige Verkehr langsam fährt, beträgt die Höchstgeschwindigkeit 50 km/h.
In Baustellen oder auf ganz oder teilweise vereisten oder schneebedeckten Fahrbahnen ist das Durchschlängeln verboten.
Die Absicht des Vorbeischlängelns muss den anderen Verkehrsteilnehmern angekündigt werden.
Die Durchfahrt darf nicht erzwungen und nicht versucht werden, wenn der Abstand zwischen den Fahrzeugen nicht ausreicht.
Andere sich durchschlängelnde Zwei- oder Dreiräder dürfen nicht überholt werden. Sobald sich der Verkehr wieder verflüssigt und zumindest auf einer Fahrspur 50 km/h erreicht, muss man die Durchfahrt abbrechen und sich wieder in die Fahrspuren einreihen.
Motorradfahrer und -fahrerinnen schlängeln sich gerne bei Stau auf Autobahnen an den stehenden Autos vorbei. Das ist in Deutschland verboten. In Frankreich wurde es jetzt legalisiert – unter bestimmten Voraussetzungen.
Erlaubt auf Straßen mit mehreren Fahrspuren je Richtung und geteilter Fahrbahn Durchschlängeln mit max. 30 bzw. 50 km/h
Strafen für Motorrad-Staudurchfahren in Deutschland
Anders als in Deutschland dürfen Motorrad- und Motorroller in Frankreich auf Autobahnen mit mindestens zwei Fahrstreifen pro Richtung, bei der beide Fahrtrichtungen baulich getrennt sind, die stockenden Autoschlangen überholen. Was jahrelang In 21 Departements einschließlich des Großraums Paris erprobt wurde, mündete in einem Gesetz, das das Durchschlängeln durch den Stau seit 11. Januar 2025 erlaubt.
Sich bei Stau oder stockendem Verkehr zwischen den Autokolonnen durchzuschlängeln, ist unter folgenden Bedingungen erlaubt:
Berechtigt sind nur motorisierte Zwei- und Dreiräder mit einer maximalen Breite von einem Meter.
Freie Fahrt haben Bikerinnen und Biker nur auf Autobahnen und (Schnell-)Straßen mit mindestens zwei Fahrbahnen in jede Richtung, die durch einen Mittelstreifen getrennt sind und auf denen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit zwischen 70 und 130 km/h gilt.
Durchschlängeln ist erst dann erlaubt, wenn sich auf allen Fahrspuren in ununterbrochener Linie Stau gebildet hat.
Durchschlängeln ist auf zweispurigen Fahrbahnen nur zwischen den beiden Fahrspuren erlaubt, bei mehrspurigen zwischen den beiden am weitesten links gelegenen.
Bei stehendem Verkehr (auch wenn das nur eine Spur betrifft) beträgt die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h. Wenn der übrige Verkehr langsam fährt, beträgt die Höchstgeschwindigkeit 50 km/h.
In Baustellen oder auf ganz oder teilweise vereisten oder schneebedeckten Fahrbahnen ist das Durchschlängeln verboten.
Die Absicht des Vorbeischlängelns muss den anderen Verkehrsteilnehmern angekündigt werden.
Die Durchfahrt darf nicht erzwungen und nicht versucht werden, wenn der Abstand zwischen den Fahrzeugen nicht ausreicht.
Andere sich durchschlängelnde Zwei- oder Dreiräder dürfen nicht überholt werden. Sobald sich der Verkehr wieder verflüssigt und zumindest auf einer Fahrspur 50 km/h erreicht, muss man die Durchfahrt abbrechen und sich wieder in die Fahrspuren einreihen.
Übrigens: Eine Pflicht zur Bildung der Rettungsgasse besteht in Frankreich nicht, allerdings müssen Einsatzfahrzeuge an den anderen Verkehrsteilnehmern vorbeifahren können. Kann ein Einsatzfahrzeug nicht durchfahren, sind 135 Euro fällig.